Rechtsanwalt Michael Kirsch


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Novellierung des Bauvertragsrechtes - Bleibt uns die VOB/B erhalten


Angaben zur Person / Kurzbiografie

Michael Kirsch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt für Familienrecht Rechtsgebiete Kurzvita Studierte von 1980 - 1985 in Köln und Freiburg, wo er 1985 das 1. Staatsexamen ablegte. Im Anschluss folgte die Referendarzeit beim Landgericht Konstanz, die er 1988 mit dem 2. Staatsexamen in Baden-Württemberg abschloss. Seit Januar 1989 ist Herr Kirsch als Rechtsanwalt tätig. Zunächst mit Zulassung beim Landgericht Konstanz und seit Mai 1990 in Aachen. Nach dem Eintritt in die Anwaltsgemeinschaft Schneider & Dr. Willms im Juni 1994 war er dort von 2002 bis zur Beendigung der Sozietät im Jahre 2015 Partner. Fachlich befasst er sich schwerpunktmäßig mit dem privaten und öffentlichen Baurecht sowie dem Familienrecht. Seit 1992 ist er Fachanwalt für Verwaltungsrecht und seit 2004 zusätzlich Fachanwalt für Familienrecht. Michael Kirsch war fünf Jahre Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln. Berufsrechtlich hat er sich von März 2003 bis März 2009 als Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Köln engagiert. Herr Rechtsanwalt Kirsch ist Mitglied des StädteRegionstages Aachen und dort Sprecher im Umweltausschuss. Der jahrelange Tätigkeitsschwerpunkt im privaten und öffentlichen Baurecht ist aktuell durch die zusätzliche Qualifikation zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht unterlegt. Herr RA Michael Kirsch ist Gründungsgesellschafter der Kirsch Heck Valter PartGmbB – WESTANWÄLTE –


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