Wenn nicht jetzt, wann dann? Teilhabe- und Qualifizierungschancen als Arbeitgeber richtig nutzen.
Datum
28.09.2023
Tage
1
Ort
digital
Preis
0,00 €
Zeit
18:00 - 20:00 Uhr
Referent(en)
Astrid Brokmann
Kurt Rieder
Eva-Maria Schauff
Dr. h.c Dieter Woinowski
Freie Plätze
19
Format
WEITER.BILDUNG!
Details
Wenn nicht jetzt, wann dann?
Teilhabe- und Qualifizierungschancen als Arbeitgeber richtig nutzen
In unserem Seminar möchten wir Ihnen als Arbeitgeber erläutern, wie Qualifizierungen sinnvoll und erfolgreich im Unternehmen eingesetzt werden können, um so selber die neuen Fachkräfte von morgen sicherzustellen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Qualifizierung Ihrer Beschäftigten finden Sie im §16i SGB II und/oder im § 81 SGB III.
Bevor Sie sich zur Umsetzung der Qualifizierung Ihrer Beschäftigten über das Teilhabe- und/oder Qualifizierungschancengesetzes (§ 16i SGB II und/oder § 81 SGB III) abschließend entscheiden, sollten Sie die genauen Voraussetzungen kennenlernen.
In unserem Seminar möchten wir Ihnen die Rahmenbedingungen für diese Qualifizierungsmöglichkeiten Ihrer Beschäftigten genau erläutern und auch, in welcher Form eine finanzielle Förderunterstützung durch uns möglich ist.
Beide Förderungen bezuschussen max. 100% der Lohn- oder Weiterbildungskosten*. Die Zuschüsse reduzieren sich dann im Verlauf der Förderung (bezogen auf das Teilhabechancengesetz) oder beispielsweise aufgrund Ihrer Unternehmensgröße (bezogen auf das Qualifizierungschancengesetz).
Somit sind eine nachhaltige Planung und das Wissen, um Grad und Umfang Ihrer individuellen Fördermöglichkeiten, wichtige Entscheidungsfaktoren, die wir Ihnen gerne an die Hand geben wollen.
* die Höhe der tatsächlichen Bezuschussung ist individuell zu bestimmen, Sie kann deshalb von den hier genannten 100% abweichen
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Iris Gerdom gerne unter 0241 - 5198 2132
oder per Mail unter iris.gerdom@staedteregion-aachen.de zur Verfügung.